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VG Kassel, 08.02.1972 - III E 177/70 |
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Verfahrensgang
- VG Kassel, 08.02.1972 - III E 177/70
- VGH Hessen, 07.05.1973 - VI OE 14/72
- BVerwG, 28.11.1975 - VII C 53.73
Wird zitiert von ...
- StGH Hessen, 07.07.1977 - P.St. 797
Verwaltungsrechtsweg bei Parlamentspetition in Hessen
Die Aussieht auf Kritik durch die Verwaltungsgerichte, die sich nicht darauf beschränke, die Einhaltung der verfassungsrechtlich gebotenen Mindestanforderungen zu überwachen, sondern sich bis auf die Einzelheiten des parlamentarischen Verfahrens erstrecke - wie dies sich bereits im Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 8. Februar 1972 - III E 177/70 - abgezeichnet habe -würde diejenigen Bestrebungen im Parlament begünstigen, die das Beschreiten neuer Wege zugunsten der herkömmlichen ablehne.Der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 2, 225, 230) beschriebene Umfang der Überprüfungsmöglichkeit von Petitionsentscheidungen ist sowohl in den vom Landtagspräsidenten speziell angeführten Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 8. Februar 1972 - III E 177/70 - als auch in den oben genannten ober- und höchstgerichtlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit beachtet worden.